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          „Arnie“ und das „andere Rechtssystem“

In der Überlegung „Pathologie des Boxens“ (> Link) wurde dargestellt, wie brutale und inhumane Verhaltensweisen weltweit durch einen ethischen „blinden Fleck“ zugedeckt und mit dem Adelsprädikaten „Sport“ und „Olympia“ parfumiert werden.

Das menschliche Bewußtsein ist in vieler Hinsicht infizierbar, selektiv, und käuflich. Gerade auch im Bereich der ethischen Bewertungen wird dies deutlich. Die „blinden Flecke“ sind großflächig und zahlreich.

Kurz hat so ein „blinder Fleck“ zu blinzeln begonnen, als bekannt wurde, daß „unser Arnie“ als Gouverneur vorige Woche ein Todesurteil bestätigte. Gouverneur in Kalifornien zu sein bedeutet also auch, über Todesurteile zu entscheiden. Da muß man offenbar mitspielen, wer „A“ sagt, muß auch „B“ sagen. Man darf „denen“  im zivilisiertesten Land der Welt doch jetzt nicht so kommen, daß man ihre Todesurteile nicht unterschreibt, wo sie doch durch die Wahl so toll mitgespielt haben ...

Österreich ist stolz auf „unseren Arnie“. Wen wundert es daher, daß sich die beiden Präsidentschaftskanditaten FISCHER und FERRERO-WALDNER dazu äußerten. FISCHER regte an, sich die Angelegenheit doch noch zu überlegen, und somit zur Abschaffung der Todesstrafe beizutragen, FERRERO-WALDNER äußerte ebenfalls ihr Bedauern – aber mit einem fast zu überhörenden Zusatz , man müsse auch bedenken, daß in den USA eben ein anderes Rechtssystem herrsche.   

Diese feinsinnige juristische Information  hat naturgemäß keinen besonderen Informationswert, da die Existenz der Todesstrafe in den USA allgemein bekannt ist. Sie sollte offenbar eine Art „Entschuldigungsgrundlage“ für „Arnie“ darstellen.

Und da genau liegt das Problem. Denn solche lapidaren Informationshülsen bewirken eigentümlicherweise im Bewusstsein  eine Art Narkotisierung der Ethik. „Ach ja, na dann ..., stimmt natürlich ...“ Ein demokratisch errichtetes Rechtswesen ist zu respektieren, auch wenn es Giftgas, Giftspritzen, Elektrotod gegen pathologische Kriminelle einsetzt.

Undenkbar, eine „Watchlist“ für Todesurteilunterschreiber an Österreichs Grenzen zu errichten. Erstens ist es ja „unser Arnie“, der meistens sehr nett ist, auf den wir auch sehr stolz sind, weil er zeigt, wie weit es ein Österreicher bringen kann. Das haben allerdings schon vor ihm Österreicher demonstriert.....Und zweitens, weil es diplomatisch unglaublich primitiv wäre,  eine „Watchlist“ zu fordern. Für WALDHEIM wars umgekehrt schon möglich, da es sich um eine „völlig andere Sache“ handelte, nach der man politisch korrekt seine Meinung ausrichten konnte. Aber wegen eines dahergelaufenen Mordpsychopathen solche Gschichten zu machen ? Die Ami haben eben „ein anderes Rechtssystem“

Wenn ich daran denke, welche „anderen Rechtssysteme“ auf der Welt existieren, kommen mir Befürchtungen übelster Art, was dann alles geduldet werden muß, um die Autonomie eines Staates nicht zu beleidigen.

Unser ethisches Bewußtsein ist – wie bereits zu Beginn gesagt – infizierbar – käuflich und selektiv.

Auch übrigens bezüglich unseres eigenen Rechtssystems. Denn kaum jemand macht sich wirklich Sorgen darüber, welche Art von seelischer Misshandlung in unseren Justizanstalten durch die Art des Strafvollzuges  geschieht, welche Chancen zu Sozialisierung nicht genützt werden. Man schaut einfach nicht hin und delegiert  die Verantwortung an Fachpersonal, welches die Verantwortung an ein Ministerium delegiert, welches die Verantwortung, über zu wenig  Geld zu verfügen, an die Regierung delegiert.........

Unser Bewußtsein ist formbar und knetbar. Durch uns selbst- aber auch durch die Anderen. Es ist nötig, für das eigene Bewußtsein Sorge zu tragen, daß es nicht im „,mainstream“ verkommt, es zu pflegen und aufmerksam zu erhalten.

„Wo ES war, soll ICH werden“ ( S.FREUD ).

Hoffentlich können wir diese Richtung halten.

                   
                               
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